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Schussental-Klinik Fachkrankenhaus Rehabilitationsklinik

 

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Behandlungsziele und -dauer
Die Ziele einer stationären psychotherapeutischen Behandlung in der Schussental-Klinik hängen in hohem Maße von den besonderen Umständen, der Art der Erkrankung bzw. der jeweils individuellen Lebenssituation der Patienten ab. Sie werden also keinesfalls „vorgegeben”, sondern individuell im persönlichen Gespräch mit dem Patienten zu Beginn der stationären Behandlung besprochen („verhandelt”) und gemeinsam festgelegt.
Ganz allgemein liegen diese Ziele zunächst in der Reduzierung der oftmals sehr quälenden Symptomatik, unabhängig davon, ob diese aus Ängsten, Zwängen, depressiven Phasen oder Ähnlichem besteht. Da diese und ähnliche Symptome häufig Ausdruck von unzureichend gelösten äußeren und inneren Konflikten sind, ist die Arbeit an diesen Konflikten und das vertiefte Verständnis der eigenen Person und damit auch des eigenen Beitrages zu manchmal sehr schwierigen Lebenssituationen ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zu der angestrebten Symptomreduktion.
Ziel einer Therapie in der Schussental-Klinik ist damit immer auch eine Verbesserung im Umgang mit den eigenen Konflikten, ein „Mehr” an Beziehungsfähigkeit und eine bewusstere Selbststeuerung, damit unsere Patienten im privaten und beruflichen Alltag wieder besser mit sich, anderen Menschen und den an sie gestellten Aufgaben und Anforderungen zurechtkommen. Auch die Anbahnung oder Einleitung einer ambulanten Therapie im Anschluss an den stationären Aufenthalt kann, um das in der Klinik Erreichte zu erhalten und weiter zu entwickeln, zu einem wichtigen Behandlungsziel werden.

Die Dauer der Behandlung ergibt sich aus der Art der Erkrankung bzw. den Beschwerden sowie aus den jeweils vereinbarten Behandlungszielen. Die mittlere Verweildauer betrug in der Vergangenheit in der Schussental-Klinik durchschnittlich ca. 42 Tage, wobei viele Patienten kürzer, einige aber auch deutlich länger behandelt wurden. Behandlungen unter 3 - 4 Wochen bzw. über 3 Monate Dauer kommen nur in Ausnahmesituationen zustande, z. B. wenn die Behandlung auf eine reine Krisenintervention beschränkt bleibt oder aber die Komplexität und Schwere der Erkrankung eine längere Behandlung notwendig macht.

   
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