Claudia Vogel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, und Dr. Stefanie Heinrich, Rechtsanwältin, nehmen gemeinsam die Aufgabe einer Whistleblowing Meldestelle für die Schussental-Klinik wahr. Ziel der Tätigkeit ist die Aufklärung von Verdachtsmomenten von Straftaten, Regelverstößen gegen geltendes Recht oder Regeln in der Schussental-Klinik. 

Als Vertrauensanwältinnen geben sie Ihnen die Möglichkeit unter Zusicherung der Vertraulichkeit Hinweise über Verdachtsmomente für Straftaten, Regelverstöße gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie zu geben. Als Rechtsanwältinnen sind sie gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses über das berechtigt, was uns in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist. Sie unterliegen bei ihrer Tätigkeit keinen Weisungen, wie sie einen Vorgang behandeln.

Vorgehensweise und Datenschutz

Bitte wenden Sie sich an die Kanzlei Vogel/Heinrich, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass Straftaten oder relevante Regelverstöße vorliegen. Die Anwältinnen nehmen Ihren Hinweis entgegen und prüfen insbesondere die strafrechtliche Relevanz. In diesem Rahmen werden sie gegebenenfalls mit Ihnen Kontakt aufnehmen und weitere Ermittlungen führen. Zu den nächsten Schritten gehören einzelfallabhängig die Weiterleitung der Verdachtsmomente an die benannte Kontaktperson der Schussental-Klinik, die Polizei bzw. die Strafverfolgungsbehörden. Die Anwältinnen werden Ihnen auf Wunsch eine vertrauliche Behandlung zusichern, sodass ohne Ihre Zustimmung Ihre Identität nicht bekannt gegeben wird. Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte der Kanzlei-Homepage www.vogel-heinrich.eu.

Das Kontaktformular der Schussental-Klinik für Hinweisgebende finden Sie auf der Kanzlei-Homepage unter Unsere Vertragspartner - Hinweisgeber Freiburg (vogel-heinrich.eu)